Warnung: angeblichen Erwerb von Aktien der „OpenAI Inc.“ und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

Warnung: angeblichen Erwerb von Aktien der „OpenAI Inc.“ und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

Veröffentlicht:

Mittwoch, 25.09.2024
von Redaktion E

Warnung vor Betrugsversuchen mit nicht existierender OpenAI-Aktien

In jüngster Zeit mehren sich die Warnungen vor Betrügern, die unter der Vortäuschung, Aktien der Firma „OpenAI Inc.“ zu verkaufen, versuchen, ahnungslose Investoren zu täuschen. OpenAI, ein prominenter Akteur im Bereich der Künstlichen Intelligenz, ist tatsächlich kein öffentlich gehandeltes Unternehmen, und somit ist der Kauf von Anteilen nicht möglich.

Diese Kriminellen nutzen das steigende Interesse an OpenAI und dessen Technologien, um mit gefälschten Angeboten potenzielle Anleger anzulocken. Darüber hinaus nutzen sie diese Gelegenheiten oft, um an sensible persönliche Informationen zu gelangen, welche dann für Identitätsdiebstahl verwendet werden können.

OpenAI hat offiziell erklärt, dass es keine Möglichkeit gibt, Firmenanteile zu erwerben, und warnt ausdrücklich vor solchen Betrugsangeboten. Investoren wird geraten, höchste Vorsicht walten zu lassen und keine persönlichen oder finanziellen Informationen preiszugeben, ohne die Legitimität des Angebots sorgfältig geprüft zu haben.

Betroffene, die vermuten, Opfer eines derartigen Betrugs geworden zu sein, sollten umgehend reagieren, indem sie Bankkonten oder Kreditkarten sperren und den Vorfall den zuständigen Behörden melden, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die BaFin, zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, rät Verbraucherinnen und Verbrauchern generell zu großer Vorsicht bei Online-Investitionen und empfiehlt, vorab ausführlich zu recherchieren, um Betrugsversuche zu erkennen. In Deutschland ist für das öffentliche Anbieten von Wertpapieren in der Regel ein von der BaFin gebilligter Prospekt erforderlich. Im Falle der nicht existierenden OpenAI-Aktien wurde ein solcher Prospekt nie eingereicht. Informationen über die Zulassung von Unternehmen zur Anbieterung von Wertpapieren sind zudem in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehbar.

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