Überschrift: BaFin beanstandet Jahresabschluss der DDA ETP GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss sowie im zugehörigen Bericht der DDA ETP GmbH für das Geschäftsjahr 2021 erkannt.
Die Überprüfung des Jahresabschlusses der DDA ETP GmbH zum 31. Dezember 2021 offenbarte mehrere Fehler in der Rechnungslegung. So wies das Unternehmen eine überhöhte Kapitalrücklage aus und unterbewertete gleichzeitig seine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Firma verrechnete Verbindlichkeiten mit zukünftigen Kapitalzuzahlungen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden.
In der Kapitalflussrechnung wurden Transaktionen als zahlungswirksam verbucht, obwohl sie keinen tatsächlichen Geldfluss zur Folge hatten. Ebenfalls fehlte in der Gewinn- und Verlustrechnung eine klare Trennung der Einkünfte, die aus der Anpassung latenter Steuerverbindlichkeiten resultierten.
Des Weiteren ließ das Unternehmen wichtige Informationen im Anhang aus. Diese umfassen Daten über:
– den nicht-ausschüttbaren Betrag aus der Aktivierung latenter Steuern sowie die zugrundeliegenden steuerlichen Verlustvorträge,
– die Bewertungsmethode für Bitcoins und Anleihen,
– die Gesamtsumme der durch Sicherheiten gedeckten Verbindlichkeiten inklusive deren Art und Beschaffenheit,
– sowie Einzelheiten zu außergewöhnlichen Erträgen.
Auch der Lagebericht der Firma wies Mängel auf, indem er den Geschäftsverlauf und die Ertragslage nicht korrekt widerspiegelte, ein unrealistisches Bild der regulatorischen Risiken zeichneter und das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unzureichend beschrieb.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin exklusiv für die Prüfung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich, eine Kompetenz, die auf Paragraf 16 Abschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beruht. Die offene Darlegung etwaiger Fehler in den geprüften Abschlüssen soll das Vertrauen der Investoren stärken, basierend auf § 109 Absatz 2 WpHG.

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