tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.
Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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nexuscap.net: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Mitarbeiter des Betreibers wenden sich zudem unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten. Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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finnexbot.com: BaFin ermittelt gegen FinnexBot und warnt vor Identitätsmissbrauch
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finnexbot.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Auf der Website behaupten die Betreiber, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei. Es wird dabei auf die „FINEX CAPITAL M LLP“ verwiesen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) registriert ist. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht keine Verbindung zwischen den Unternehmen. Der Registrierungshinweis wird missbräuchlich genutzt und soll Seriosität vortäuschen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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FX-GlobalMarkets: BaFin warnt vor der Website global-fxmarkets.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FX-GlobalMarkets. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website global-fxmarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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