Das Thema Grundsteuer hat auch was mit dem Thema „Sachwert“ zu tun!

Das Thema Grundsteuer hat auch was mit dem Thema „Sachwert“ zu tun!

Veröffentlicht:

Dienstag, 07.02.2023
von Red. TB
Das Thema Grundsteuer ist im Moment in aller Munde, denn der Staat ist auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, will daher die Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Immobilien verändern, um dann mit der Grundsteuer, letztlich mehr Geld in den Staatsahaushalt zu bekommen.
Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist die sogenannte Gemeindesteuer, die von Gemeinden und Gemeinden erhoben wird, die direkt der Zentralregierung unterstellt sind. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Grundsteuern an die jeweilige Stadt abzuführen. Einnahmequellen zum Beispiel. B. In eine bessere Infrastruktur zu investieren. Da sie die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt, spricht man von Nachlass oder Steuer. Bei dieser Steuer gelten zwei Gesetze:

Zum anderen das Grundsteuergesetz, das Regelungen zum Zeitpunkt und zur Höhe der Besteuerung enthält
Andererseits spielt das Preisgesetz bei der Bewertung von Grundstücken eine Rolle. Als Subjektsteuer wirkt sich die Steuer nur auf den Wert und die Art der Immobilie/Grundstück aus.

Was sind die Unterschiede zur bisherigen Grundsteuer?

Mit der Verabschiedung des Vermögenssteuerreformpakets innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende 2019 ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung für den Erhalt der Vermögensteuer als wichtige Einnahmequelle gerecht geworden. Wichtig für Städte und Gemeinden nach 2019. Städte und Gemeinden können weiterhin auf dieses lebenswichtige Einkommen zurückgreifen, um Schulen zu renovieren, Straßen und Stadien zu bauen und Rettungs-, Feuerwehr- und Krankenhauspersonal bereitzustellen. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das geltende Grundsteuerveranlagungssystem für verfassungswidrig, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und damit gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Außerdem wurde beschlossen, dass bis spätestens 31. eine neue gesetzliche Regelung wird im Dezember 2019 erlassen. Die Steuer in ihrer jetzigen Form kann jedoch vorübergehend bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Dezember 2024 wird zusätzlich geerntet. Vom ersten Tag an Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer auf der Grundlage des neuen Gesetzes erhoben.
Die alte Methode zur Berechnung der Steuer basierte auf jahrzehntealten Grundstückswerten (den sogenannten Richtwerten). Im Westen werden Immobilien nach ihrem Wert von 1964 klassifiziert, in den ostdeutschen Bundesländern sind die Basiswerte älter, basierend auf Werten von 1935. Diese Standardwerte werden mit einem Standardfaktor, dem Steuersatz, also Steuersatz genannt, multipliziert. Während das Steuerrecht nach altem Recht auf nationaler Ebene festgelegt wurde, wurde der Hebesatz – und damit die Höhe der Steuer – von den unmittelbar der Zentralregierung unterstellten Gemeinden festgelegt. Weil sich die Grundstücks- und Gebäudewerte zwischen 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, ist die aktuelle steuerliche Behandlung laut Bundesverfassungsgericht ungleich. , ist nicht mehr mit der Statistik kompatibel. Dadurch wird die Standardbewertung vom eigentlichen Immobilienwert getrennt. Mit anderen Worten, für ähnliche Immobilien an nahe gelegenen Standorten können jetzt erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.

Die Reform erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz und weiterer einschlägiger Vorschriften und entwickelt auch die Steuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weiter. Der Bundesgesetzgeber hat die Neuerungen aus der Grundsteuerreform in einem Gesetzespaket zusammengefasst, das drei Gesetze umfasst:

Grundsteuerreform- und Bewertungsgesetz:
Dieses Gesetz beinhaltet a. Neue Veranlagungsregeln für die Steuer des Bundes. Es besagt, dass alle Immobilien in Deutschland am Tag des 1. Januar 2022, ein. h. Mit bestehenden Fällen ab 1. Januar 2022. Dazu müssen Hausbesitzer eine elektronische Erklärung beim IRS einreichen, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Ein Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Vorbereitung baureifer Grundstücke für die Bebauung:
Dieses Gesetz gibt Kommunen die Befugnis, ab 2025 aus städtebaulichen Gründen höhere Preise für unbebaute und im Bau befindliche Grundstücke zu verlangen. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125):
Damit ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz verankert. Gleichzeitig wurden die Bundesstaaten ermächtigt, ihre eigenen Grundsteuerregelungen zu erlassen, die nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Fünf Bundesländer nutzten diese Möglichkeit (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Das Saarland und Sachsen nutzten grundsätzlich das föderale Modell, führten aber vom Bundesrecht abweichende steuerliche Maßnahmen ein.

Die wertbasierte neue Steuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch Grundsteuern erhoben werden, die auf den Gesetzen verschiedener Staaten basieren. Die Höhe der künftigen Vermögenssteuern kann noch nicht ermittelt werden, da zunächst der Wert des Vermögens ermittelt werden muss. Es wird voraussichtlich bis Herbst 2024 dauern, bis die meisten Steuerzahler die genauen Beträge für die künftige Grundsteuer kennen. bis zum dreißigsten. Ab Dezember 2024 werden Grundsteuern weiterhin auf Basis von Festwerten erhoben.

Die Steuer wird auch künftig in drei Stufen berechnet: Grundstückswert x Steuersatz x Bewertungssteuersatz.
Schritt: Berechnen Sie den Wert der Steuer – die wesentlichen Elemente sind der Wert des betreffenden Grundstücks (der Referenzwert des Grundstücks) und der statistisch ermittelte Nettokaltmietbetrag, den Sie verwenden. Einer. Sie richtet sich nach den sogenannten Mietspiegeln der jeweiligen Kommunen (je höher die Miete, desto höher die Miete in der Kommune). Weitere Faktoren sind Größe und Art der Immobilie sowie das Alter des Gebäudes. Bodenwerte können in Bodenwertinformationssystemen des Bundes (z. B – Für NRW: BORIS NRW – Aktuelle Immobilienmarktinformationen Das Bundesministerium der Finanzen hat die Gemeinden nach Mietpreisen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes zur durchschnittlichen Miete im Gebiet eingeteilt. Alle sechzehn Länder (Erlass Klassifizierung der Mieten für 18. August 2021, BStBl. I S 1871). Schritt: Eingetretene Wertsteigerungen gegenüber Zeitwerten und solche, die seit 1935 bzw. 1964 nicht fortgeschrieben wurden, ausgleichen. Auch die sogenannte Bemessungsgrundlage – ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Steuer – ist eine deutliche Minderung um ca 1/10 des bisherigen Wertes, also 0,35 % bis 0,031 % für Wohnimmobilien (Einzel- und Reihenhäuser, Mietobjekte und private Wohnungen) und 0,034 % für Nichtwohnimmobilien (Gewerbe, Mischnutzung, Teileigentum, sonstige Projekte) . Darüber hinaus werden der soziale Wohnungsbau, der soziale Wohnungsbau und der genossenschaftliche Wohnungsbau weiter gefördert, unter anderem durch Steuern. Aus diesem Grund können Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen herstellen, einen zusätzlichen Rabatt von 25 % auf die Steuerkennzahl erhalten, was zu einer Steuersenkung führt. Phase: Anpassen zentral geführter kommunaler Steuerbescheide: Ändern sich aufgrund der Neufestsetzung Grundsteuerbescheide in einzelnen Städten, können diese ihre Veranlagungen anpassen und so dafür sorgen, dass sich die gesamten Grundsteuereinnahmen nicht verändern. Es hat große Veränderungen erfahren. Und die Kommunen haben dies ebenfalls angekündigt, denn eine Erhöhung der Steuer, insbesondere anlässlich verfassungsrechtlich vorgeschriebener Neuregelungen, wäre politisch nicht tragbar. Abbildung 2 zeigt ein Beispiel für die Berechnung zukünftiger Grundsteuern. Zeigen Sie, wie sich der Wert der Immobilie (bei gleicher Größe) auf die zu zahlende Steuer auswirkt: Höherwertige Immobilien sind mit höheren Grundsteuerzahlungen verbunden. Die Kommune soll den Bewertungssatz so anpassen, dass sich das Grundsteueraufkommen während der Instandsetzung nicht verändert.